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Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der

ECOPack-Folien GmbH, Inh. Christian Wüstrich

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind für alle von uns ausgeführten Aufträge gültig, auch für Aufträge, die wir im Laufe der Geschäftsbeziehungen ohne jedesmalige Beifügung oder ohne jedesmaligen Hinweis ausführen, wenn der Kunde aus früheren Geschäften diese Bedingungen kennengelernt hat. Lieferbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. So haben z.B. Einkaufsbedingungen keine Gültigkeit. Unseres ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Bedingungen des Kunden bedarf es nicht. Von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Aus tatsächlich von uns im Laufe einer Geschäftsverbindung entgegenkommend geübten abweichenden Geschäftsabwicklungen kann der Kunde keinerlei Rechte auf Änderung der nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen herleiten, oder gleiche Handlung auch für andere Fälle beanspruchen. Falls die nachstehenden Bedingungen nicht angenommen werden sollen, ist sofortiger Widerspruch erforderlich.

 

2. Angebote

Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferanten verbindlich. Bereits bestätigte Aufträge können nicht mehr storniert werden. Für alle Aufträge behalten wir uns 20% Mehr- oder Minderlieferung vor. Abschlüsse werden nur für den von uns festgelegten Zeitpunkt angenommen. Für Abschlüsse oder Abrufaufträge gilt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, eine Abnahmefrist von 6 Monaten. Bei Überschreitung der Abnahmefrist steht uns das Rücktrittsrecht und Schadenersatz zu.

 

3. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um Preise ab Werk, zuzüglich Verpackung, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Herstellungs- bzw. Materialkosten wesentlich erhöhen, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis in Rechnung gestellt. Bei Preiserhöhung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung nach – kg – erfolgt die Rechnung “brutto für netto”.

 

4. Lieferung, höhere Gewalt

Fixtermine können nicht vereinbart werden. Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich. Sollte durch Verschulden des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgen, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Frist, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Eine vom Kunden gestellte Nachlieferfrist beträgt 8 Wochen. Diese muss zu deren Wirksamkeit durch Einschreibebrief gestellt werden. Bei Lieferungserschwerungen, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Krieg, Streiks, Transportschwierigkeiten und behördliche Maßnahmen sowie jede Art von höherer Gewalt entstanden sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch auf Schadensersatz und berechtigt uns, unsere Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Auch Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.

 

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über. Das Verpackungsmaterial kann nur dann zurückgenommen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

 

6. Warenbeschaffenheit, Hinweispflichten

Wir verpflichten uns, alle Waren in handelsüblicher Weise fachgerecht zu liefern. Geschuldet ist Ware mittlerer Qualität und Güte. Die Breiten- und Längentoleranzen betragen +/- 5%, jedoch mindestens 20 mm. Für Gewichts- und Stärkeschwankungen gelten die allgemein üblichen Toleranzen der GKV Prüf- und Bewertungsklausel in ihrer jeweils geltenden Fassung; an einzelnen Stellen +/- 20%, bezogen auf das theoretische Gesamtgewicht bis zu minus 10%. Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 2 % nicht zu beanstanden. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von 3% vorbehalten. Sondereinfärbungen schließen Reklamationen aus. Für aus und mit Regenerat hergestellte Folien, Beutel oder Säcke ist eine Stärketoleranz von minus 15% – 20% nicht zu vermeiden. Für Farbabweichungen kann bei Regenerat keine Garantie übernommen werden, da das Grundmaterial bereits gewissen Farbschwankungen unterworfen ist. 100%-Regeneratfolien können jedoch von Charge zu Charge größeren Schwankungen in Stärkentoleranzen, Oberflächenbeschaffenheit, Farbe, Reinheit, Geruch und physikalischen oder chemischen Eigenschaften unterliegen; Bei transparenten Regenerat-Folien oder Folien mit Regenerat-Anteil sind Schlieren, Trübung des Materials bzw. Differenzen im Gleitmittelgehalt möglich. Aus dem Regenerat typischen, unangenehmen Geruch kann ebenfalls keine Reklamation abgeleitet werden. Der Aufdruck des Recycling- Symbols bzw. des Grünen Punktes oder der Entsorgungsvertragsnummer ist eine reine Kennzeichnung der Folie. Eine Reklamation in Bezug auf Druckqualität und Druckstand kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Beschreibung von Ware in Katalogen, Werbesendungen oder Angeboten von uns stellt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gemäß § 443 BGB dar, wenn nicht ausdrücklich anderes dargelegt oder vereinbart ist. Der Kunde ist bereits bei Abgabe seines Vertragsangebotes verpflichtet, uns ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn die Bestellware einer besonderen Zertifizierung, bestimmten Funktions-, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitstests oder Warenkennzeichnung bedarf und uns die entsprechenden Unterlagen über solche Zertifizierungen, Tests oder Kennzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen, Untersuchungen und Versuchen.

 

7. Untersuchungs- und Rügepflicht, Haftung

Der Kunde hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen. Beanstandungen sichtbarer Mängel, der Menge und des Sortiments sind binnen 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns geltend zu machen, zu begründen und unter Beifügung von Mustern geltend zu machen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung und Lagerung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. In diesen Fällen verjähren, soweit nichts anderes vereinbart, alle Mängelansprüche 12 Monate nach Gefahrenübergang. Durch sie wird der Kunde nicht von der Verpflichtung zur Zahlung entbunden. Soweit sich Beanstandungen als begründet erweisen, steht es uns frei, die Ware nachzubessern, zurückzunehmen und Ersatz zu liefern. Die beanstandete Ware wird von uns zurückgeholt. Zurückgeschickte Ware wird von uns nicht angenommen, die Kosten gehen zu Lasten des Versenders. Ersatzlieferung braucht nicht in jedem Fall durchgeführt werden. Für Schäden, die durch Einhaltung der Prüfpflichten des Kunden hätten vermieden werden können, ist jede Haftung von uns ausgeschlossen. Soweit Schäden trotz Einhaltung der Untersuchungs und Rügepflichten des Kunden entstehen, haften wir nur, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. In diesem Falle ist die Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer solchen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns zurückgehen, und in Fällen gesetzlich vorgeschriebener zwingender Haftung gelten die vorstehend genannten Ausschluss- und Haftungsbegrenzungen nicht.

 

8. Zahlung

Falls keine anderen schriftlichen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, haben Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen Netto zu erfolgen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit ohne jegliche Mahnung ein. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden ab dem 31. Tag Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet und zusätzlich eine Verzugspauschale von 30 Euro. Zahlungen über sog. Scheck-Wechselverfahren bedürfen stets der besonderen Vereinbarung; Alle Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen, die der Kunde leistet, werden zur Tilgung der ältesten fälligen Schulden verwandt. Zurückbehaltungen von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gründen sind ausgeschlossen. Änderungen in unserer Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden, insbesondere Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, Überschreitung einer bestimmten Kredithöhe, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. berechtigen uns, Vorauszahlungen vor Anfertigung des Auftrages zu verlangen, auch wenn dieses zunächst nicht vereinbart war, oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Über Pfändungen, Insolvenzantragsverfahren und andere für unsere Eigentumsrechte ausgehende Gefahren sind wir unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir zur Wahrung unserer Rechte benötigen.

 

10. Rechtswahl, Schriftform

Die Rechtsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Das internationale Kaufrecht findet keine Anwendung. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung aufgrund von Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden – auch solche vor Vertragsschluss – entfalten keine Wirkung.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand beider Vertragsteile ist das zuständige Gericht des Lieferanten. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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